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  • Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
    Die Kündigung muss immer schriftlich und von allen Nutzungsvertragsinhabern unterschrieben erfolgen. Sie können dieses per Post versenden, persönlich bei uns abgeben oder eingescannt als PDF per Mail an office@wohnungsgen.at übermitteln. Ein entsprechendes Kündigungsformular können Sie im Bereich Service/Formulare downloaden.
  • Welche Fristen muss ich beachten?
    Sie können Ihre Wohneinheit immer zum Monatsletzten kündigen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die in Ihrem Nutzungsvertrag festgelegte Kündigungsfrist, welche üblicherweise drei Monate beträgt.
  • Kann ich einen Nachmieter vorschlagen?
    Ja. Sie haben die Möglichkeit einen Nachmieter zu empfehlen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Vorschlag handelt, welcher seitens der Vermieterin nicht zwingend bestätigt werden muss! Der Nachmietervorschlag muss stets schriftlich an uns übermittelt werden. Diesen können Sie entweder direkt auf dem Kündigungsformular festhalten, oder uns gerne per Mail zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass ein Nachmieter keine Auswirkung auf die Dauer Ihrer Kündigungsfrist hat!
  • Welche Unterlagen werden von meinem Nachmieter benötigt?
    Ihr Nachmieter muss uns: - einen Jahreslohnnachweis vom vorangegangenen Jahr (Format L16), - einen Staatsbürgerschaftsnachweis sowie - einen gültigen Lichtbildausweis übermitteln. Weiters muss er sich als Interessent vormerken lassen. Die Registrierung hierzu erfolgt unkompliziert online über unser Kundenportal. Nach erfolgreicher Registrierung als Interessent besteht die Möglichkeit, die oben angeführten Unterlagen über das soeben erstellte Konto hochzuladen.
  • Wie funktioniert die Übergabe der Wohneinheit?
    Wenn ihr Nachmietervorschlag von uns akzeptiert wurde, vereinbaren Sie gemeinsam mit Ihrem Nachmieter einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter. Bei diesem Termin werden alle Schlüssel übergeben und sämtliche Dokumente unterfertigt. Sollten Sie keinen Nachmieter haben, ist dies natürlich kein Problem. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter. Dieser wird die Wohnung dann mit Ihnen gemeinsam besichtigen und zurücknehmen.
  • Wie muss die Wohnung bei meinem Auszug übergeben werden?
    Die Wohnung muss immer in ordnungsgemäßem Zustand unter Berücksichtigung der üblichen Abnutzung übergeben werden. Die Wohnung und alle zugehörigen Flächen müssen sauber und von allen Gegenständen geräumt zurückgestellt werden. Auch die Küche muss hierbei entfernt werden. Wände müssen in hellen, ortsüblichen Farben ausgemalt sein und dürfen keine Schäden oder starke Verschmutzungen aufweisen. Andernfalls müssen diese vor Übergabe weiß ausgemalt werden. Steckdosen und Schalter müssen funktionstüchtig und Wartungsfugen müssen dicht sein. Beschädigte oder nicht vollflächig verlegte Bodenbeläge müssen adäquat ersetzt oder ergänzt werden.
  • Welche Dinge muss ich bei einer Kündigung noch beachten?
    Neben der fristgerechten Kündigung Ihrer Wohneinheit müssen Sie auch selbstständig Ihre weiteren Vertragsverhältnisse mit anderen Anbietern aufkündigen, wie beispielsweise Strom oder Internet. Neben der Kündigung weiterer Anbieter müssen Sie auch einen Termin für die Zwischenablesung Ihrer Heizung vereinbaren. Bitte beachten Sie: sollten Sie keinen Zwischenablesungstermin vereinbaren, werden Ihnen die anteiligen Heizkosten bei der nächsten Jahresabrechnung nach der gesetzlichen Schätzung verrechnet.
  • Darf ich meine Wohnung oder Stellplatz vermieten?
    Nein. Die Vermietung einer geförderten Wohnung oder eines Stellplatzes ist generell nicht möglich.
  • Kann ich meine Wohneinheit kaufen?
    Einige Wohneinheiten bieten die Möglichkeit, diese nach Ablauf einer gesetzlichen Frist zu kaufen. Wesentlich hierfür sind folgende Faktoren: - Die Wohneinheit muss mindestens 40 m² aufweisen - Es muss ein Finanzierungsbeitrag von mindestens € 74,17/m² (Stand 01.04.2021) einbezahlt werden - Die Wohneinheit muss bei Vertragsabschluss gefördert sein - Das Gebäude darf nicht älter als 30 Jahre sein
  • Wann kann ich meine Wohneinheit kaufen?
    Dies ist abhängig vom Beginn Ihres Nutzungsverhältnisses. Sollten Sie die Wohneinheit noch vor dem 01. August 2019 angemietet haben, so können Sie erstmals nach Ablauf von 10 Jahren einen Antrag auf ein Kaufangebot stellen. Wurde die Wohneinheit jedoch nach dem 01. August 2019 angemietet, so können Sie den Antrag bereits nach Ablauf von 5 Jahren stellen. Sollten Sie das erste Kaufangebot nicht angenommen haben, haben Sie das Recht nach Ablauf von 10 sowie 15 Jahren erneut einen Antrag zu stellen.
  • Wie viel kostet meine Wohneinheit?
    Der Kaufpreis ergibt sich aus dem Verkehrswert unter Bedachtnahme auf den Substanzwert. Das Verkehrswertgutachten wird bei Einlangen des ersten Kaufantrags in Auftrag gegeben, daher können vor Einlangen Ihres Antrags keine Informationen zu Kaufpreisen gegeben werden. Von dem Ihnen angebotenen Kaufpreis werden dann die Darlehensaußenstände sowie der bereits von Ihnen geleistete Finanzierungsbeitrag in Abzug gebracht.
  • Bekomme ich automatisch ein Kaufangebot?
    Nein. Erst nach Einlangen Ihres Kaufantrages können wir Ihnen ein Kaufangebot legen.
  • Kann ich meine Wohneinheit nach dem Kauf vermieten?
    Sobald die Förderung Ihrerseits vollständig getilgt wurde, können Sie die in Ihrem Eigentum befindliche Wohneinheit vermieten.
  • Kann ich eine/n Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe beantragen?
    Nutzungsberechtigte oder Eigentümer einer geförderten Wohneinheit können unter folgenden Voraussetzungen einen Wohnzuschuss bzw. Wohnbeihilfe beantragen: - das Gebäude laut NÖ Wohnungsförderungsgesetz gefördert ist, - der Hauptwohnsitz in der geförderten Wohneinheit begründet ist, - Sie die österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt) besitzen, - und Sie vor Antragsstellung mindestens 5 Jahre ununterbrochen mit Wohnsitz in Österreich gemeldet waren.
  • Wo finde ich die NÖ Förderrichtlinien?
    Die Förderrichtlinien für Niederösterreich sind auf der Homepage der NÖ Landesregierung zu finden. Das Antragsformular finden Sie auch auf unserer Homepage im Bereich Service/Formulare.
  • Wie stelle ich einen Antrag?
    Sobald Sie einen gültigen Vertrag unterschrieben haben und die erste Monatsvorschreibung von Ihnen beglichen wurde, übermitteln Sie uns bitte folgende Unterlagen: - ausgefüllter Antrag auf Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe - Meldebestätigung aller Bewohner - Jahreslohnnachweis des vorangegenenen Jahres aller Bewohner - eidesstaatliche Erklärung zur momentanen Lebenssituation Wir werden die von Vermieterseite auszufüllenden Angaben ergänzen und Ihren Antrag an die NÖ Landesstelle weiterleiten.
  • Wann ergeht der Bescheid?
    Ihr Antrag wird durch die NÖ Landesregierung geprüft, fehlende Unterlagen werden von Ihnen nachgefordert. Danach erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit der Zusicherung oder Ablehnung. Der Zusicherung entnehmen Sie auch die Höhe des bewilligten Wohnzuschusses sowie die Dauer der Bewilligung. Diese Summe wird am Monatesende immer automatisch auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Bewahren Sie die Zusicherung immer gut auf! Im letzten Monat der Zusicherung können Sie bereits einen neuen Antrag für das kommende Jahr stellen.
  • Wie kann ich mich vormerken?
    Die unverbindliche Vormerkung erfolgt auf unserer Homepage über das Kundenportal. Wählen Sie danach das Feld "Registrieren" aus, und geben die geforderten Daten in die entsprechenden Felder ein. Das Passwort muss den folgenden Sicherheitsrichtlinien entsprechen: Es muss mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Sie können Ihr Passwort jederzeit in den Einstellungen ändern oder beim Login mittels "Passwort zurücksetzen" neu vergeben. Nachdem Sie sich registriert haben, müssen Sie lediglich noch Ihre Mail-Adresse verifizieren. Hierzu erhalten Sie eine E-Mail mit einem Verifizierungslink. Durch die Bestätigung dieses Links kann Ihre Registrierung erfolgreich abgeschlossen werden.
  • Wie verknüpfe ich meine Wohneinheit mit meinem Account?
    Sie erhalten auf Anfrage jederzeit gerne den für Sie generierten Registrierungscode, durch welchen all Ihre Bestandsverhältnisse (Wohneinheit, Abstellplatz) mit Ihrem Account verbunden werden. Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Verknüpfung haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
  • Welche Vorteile bringt mir das Kundenportal?
    Das Kundenportal ermöglicht Ihnen direkten Zugang zu Ihren Dokumenten, wie den Vorschreibungen, Jahresabrechnungen und auch Finanzamtsbestätigungen. Diese erhalten Sie ab dem Zeitpunkt der Registrierung nur noch digital und haben so früher Zugriff auf Ihre Dokumente, da auf diesem Weg der Postversand entfällt. Weiters können Sie unser Ticketsystem nutzen, über welche Ihr Anliegen direkt zum zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet wird. So haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre eingebrachten Anliegen sowie deren aktuellen Bearbeitungsstatus. Zusätzlich können Sie auch Bilder mit Ihrem Anliegen über das Ticketsystem an uns übermitteln. Neben den bestandsbezogenen Daten haben Sie weiters die Möglichkeit, sich unverbindlich für eine neue Wohneinheit zu bewerben. Hierfür müssen lediglich die Felder im Bereich "Interessent" ausgefüllt und anschließend an uns übermittelt werden.
  • Ich möchte meine Dokumente weiterhin per Post zugestellt bekommen, geht das?
    Ja. Teilen Sie uns dies einfach schriftlich per Mail oder telefonisch mit, und wir nehmen die dafür notwendige Umstellung gerne für Sie vor.
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